Anwaltskosten
1. Kostenlose Ersteinschätzung (ca. 10 Minuten)
Nach der Kontaktaufnahme mit mir (per Telefon oder Email) biete ich Ihnen in der Regel die Möglichkeit an, eine kostenlose kurze Ersteinschätzung vorzunehmen. Diese bezieht sich lediglich auf eine kurze allgemeine Einschätzung Ihres geschilderten Sachverhaltes.
Bitte beachten Sie, dass diese Ersteinschätzung auch nur eine solche ist. Es findet keine umfassende Prüfung der Unterlagen und der Argumente der anderen Partei statt. Auch entsteht dadurch kein Mandatsverhältnis. Die kostenlose Ersteinschätzung erfolgt ohne Gewähr und dient in erster Linie dazu, sich kennenzulernen und auszuloten, ob Sie eine anwaltliche Hilfe benötigen.2. Erstberatung
Eine Korrespondenz „nach außen“ mit anderen Beteiligten (Behörden, Unternehmen, Privatpersonen etc.) findet bei der Erstberatung nicht statt.
Ohne eine Erstberatung werde ich in der Regel nicht im Außenverhältnis tätig. Es gibt natürlich Ausnahmen (z.B. Vertragsprüfung, Erstellung von Dokumenten).
Eine Erstberatung behandelt dabei die Sichtung und Auswertung der relevanten Unterlagen. Alle Unterlagen und Sachverhaltsangaben, welche ich von Ihnen bekomme, werden meinerseits ausgewertet und rechtlich eingeschätzt. Es erfolgt dann eine Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Sache. Eventuell sind erst noch weitere Schritte notwendig, damit eine Vertretung „nach außen“ für Sie sinnvoll ist.Die Erstberatung ist der wichtigste Schritt zur weiteren Vorgehensweise in der Sache. Die Beratung kann telefonisch, per Videokonferenz oder in meiner Kanzlei erfolgen.
Es wird ein Festpreis nach § 34 RVG für die Erstberatung vereinbart. Wenn eine Rechtsschutzversicherung bestehen sollte, kann die Erstberatung auch kostenlos sein (siehe Punkt Rechtsschutzversicherung). Eine Anrechnung der Erstberatungsgebühr auf eine außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit wird in der Regel ausgeschlossen. Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit kann aufgrund einer individuellen Vereinbarung jedoch dieser Umstand mit einfließen und die Vereinbarung dementsprechend abgeschlossen werden.
3. Mandatserteilung
Mit der Mandatserteilung erteilen Sie mir den Auftrag für Sie im Außenverhältnis, also mit anderen Personen, Unternehmen, Behörden, dem Gericht etc. in Kontakt zu treten und in Ihrem Namen tätig zu werden.
Möchten Sie verbindlich ein Mandat erteilen, so richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG), sofern keine individuelle schriftliche Vergütungsvereinbarung mit Ihnen getroffen wurde.Die Vergütung des RVG richtet sich nach dem Streitwert, bzw. den Gebührensätzen. Eine Arbeit nach dem RVG ist jedoch wirtschaftlich nicht immer vertretbar. Daher werde auch ich nach der Erstberatung einen Vorschlag unterbreiten, was Sie eine anwaltliche Vertretung „nach außen“ kosten wird. Je nach Anfrage bietet sich ein Festpreis oder eine Stundensatzvereinbarung an. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie mich beauftragen wollen oder nicht.
Beachten Sie dabei auch die Hinweise zur Rechtsschutzversicherung.
Rechtsschutzversicherung
-Verzicht auf Selbstbeteiligung bei Erstberatung möglich-
Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, sollte bei dieser bereits vor der kostenpflichtigen Erstberatung angefragt werden, ob diese die Kosten übernimmt. Viele Rechtsschutzversicherungen zahlen die Erstberatung beim Anwalt und verzichten auf die Zahlung einer Selbstbeteiligung, wenn die Frage/der Fall durch die Erstberatung abgeschlossen ist. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn nach Prüfung der Unterlagen sich ergeben würde, dass die Rechtsverfolgung weniger aussichtsreich wäre oder Ihnen das Risiko der Rechtsverfolgung zu hoch erscheint.Dazu ist es notwendig, dass die Versicherung eine Deckungszusage in der Regel vor der Beratung erteilt. Ob dies der Fall ist, hängt maßgeblich von Ihrem Vertrag mit der Versicherung ab. Die Deckungszusage ist dann vor dem Gespräch mitzubringen. Auch wenn eine Mandatserteilung erfolgen sollte, ist eine vorherige Deckungszusage der Versicherung hierzu notwendig. Gerne können Sie bei der kostenlosen Ersteinschätzung mitteilen, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht oder nicht. Ich werde dann mit Ihnen erörtern, wie die weitere Vorgehensweise auszusehen hat.
-Kosten trotz Rechtsschutzversicherung-
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Absicherung von Risiken. Sie sollten jedoch wissen, dass die Rechtsschutzversicherung in der Regel nur die Kosten ersetzt, welche gesetzliche nach dem RVG vorgeschrieben ist. Bei einer individuellen Honorarvereinbarung müssen Sie ggf. die Kosten, welche darüber liegen -auch im Falle eines Obsiegens- selber zahlen. Es kann daher gerade bei einem kleinen Streitwert dazu kommen, dass es sich für Sie wirtschaftlich weniger lohnt. Dennoch geht es nicht immer um eine wirtschaftliche Betrachtung. Manchmal geht es einfach um das Recht.