Durchsetzung von Ansprüchen aus Kauf-, Dienstverträgen
Abwehr von Forderungen aus Kauf-, Dienstverträgen

Verträge sind grundsätzlich durch die Vertragsfreiheit bestimmt. Verträge müssen nicht unbedingt schriftlich geschlossen werden, auch ein mündlicher Vertrag kann ein gültiger Vertrag sein. Das Vertragsrecht ist äußerst vielseitig. Schwerpunktmäßig beschäftige ich mich im Wesentlichen mit Kaufverträgen, Dienstverträgen und Mietverträgen.

Etliches kann in einem Vertrag vermeintlich einfach klingen, aber dennoch kann es zu einer Vielzahl von rechtlichen Problemen kommen. Der Käufer will nicht zahlen. Der Verkäufer liefert eine mangelhafte Sache. Der Vertrag wird nicht erfüllt etc.


Bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen kommt es nicht selten auf die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) an. Manchmal ist nur ein einziges Wort ausschlaggebend, ob ein Vertrag für oder gegen Sie ausgelegt werden kann.

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