Überprüfung Arbeitsvertrag
-Besser früher prüfen als sich später ärgern-

 

In Zeiten des Fachkräftemangels sind Arbeitnehmer mehr denn je in einer guten Position. Gegenüber potenziellen Arbeitgebern lassen sich die vorgelegten und einheitlich gestalteten Arbeitsverträge meistens doch recht einvernehmlich zugunsten des Arbeitnehmers in wichtigen Punkten verändern. Die Zeiten, in denen Arbeitnehmer den vorgesetzten Arbeitsvertrag ohne „Knurren und Murren“ hinnehmen müssen, sind längst Geschichte. Dies wissen auch die Arbeitgeber, welche einer Vertragsanpassung/ Vertragsänderung in der Regel offen gegenüberstehen.

 

Mit der Vertragsunterzeichnung sind die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in der Regel über mehrere Jahre festgezurrt. Ein Auflösen der einmal getroffenen Vereinbarung bedarf dann einer einvernehmlichen Ergänzung/Erweiterung. Oft ist es aber so, dass der erste Arbeitsvertrag kaum noch verändert wird. Entweder man hat sich damit arrangiert oder man traut sich nicht mit dem Vorgesetzten über eine Anpassung zu sprechen.

 

Der Arbeitsvertrag regelt das Beschäftigungsverhältnis und die sich daraus erwachsenen Ansprüche, Rechte und Pflichten gegenüber dem künftigen Arbeitgeber. Umso erstaunlicher ist es, dass Arbeitsverträge vor der Unterzeichnung meistens nicht genauer überprüft werden. Klar ist, dass der Arbeitgeber sich verpflichtet, dem Arbeitnehmer als Gegenleistung für seine getane Arbeit ein Gehalt für seine Arbeit zu zahlen. Ebenso klar sein wird, dass der Arbeitnehmer sich im Gegenzug dazu verpflichtet, einen bestimmten Zeitraum für den Arbeitgeber zu arbeiten.

 

Aber was ist zum Beispiel mit Überstunden? Gibt es eine Regelung? Was besagt diese und wie könnte eine bessere Regelung aussehen?

Was sind vertragliche Ausschlussklauseln? Wann und wie muss ich meine entstandenen Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen? Verfallen oder verjähren meine Ansprüche vielleicht auch?

Wie sieht es konkret mit den Kündigungsfristen in meinem Vertrag aus? Kann ich jetzt schon durch eine angepasste Formulierung vorsorgen, dass ich schneller aus dem Vertrag kann, wenn ich mich beruflich verändern will?

Gibt es Regelungen über Sonderzahlungen, Sondervergütungen, Bonuszahlungen (Weihnachtsgeld; Urlaubsgeld; Jahresprämie etc.)? Wie verbindlich sind diese eigentlich geregelt? Besteht zwangsläufig ein Anspruch auf die ausgelobte Prämie?

 

Unbenommen wissen die meisten Arbeitgeber heute schon, dass Arbeitsverträge fair gestaltet sein sollten, um den künftigen Mitarbeiter nicht von Anfang an abzuschrecken.
Auch muss dem Arbeitgeber bewusst sein, dass der informierte und vorausschauende Arbeitnehmer einen Vertrag vor der Unterzeichnung überprüfen lassen könnte. Im  Normalfall findet sich daher auch keine Klauseln in einem vorgelegten Arbeitsvertrag, welche den Arbeitnehmer unangemessen übel knebeln und benachteiligen. Dennoch gibt es auch immer wieder Formulierungen, Passagen und Regelungen, welche nicht arbeitnehmerfreundlich gestaltet sind. Diese ausfindig zu machen, zu benennen und dann aktiv den Arbeitgeber darauf ansprechen und Veränderungen einzufordern, ist das Ziel der Überprüfung des Arbeitsvertrages.

 

Schreiben Sie mich an und ich werde Ihren neuen Arbeitsvertrag prüfen. Hierzu werde ich Ihnen vor Beginn der Arbeit ein Festpreisangebot unterbreiten, damit Sie auch vorher wissen, was nachher kostenmäßig auf Sie zukommt.