Tätigkeitsschwerpunkte im Strafrecht
Sie wurden von der Polizei vernommen, haben einen Strafbefehl bekommen, gegen Sie wird seitens der Staatsanwaltschaft ermittelt oder es liegt eine Anklage gegen Sie vor? Ich helfe Ihnen bei der Verteidigung
Ein Verfahren gegen Sie als Beschuldigten ist ein äußerst sensibles Thema und stellt eine große Belastung dar.
Generell gilt: Schweigen Sie zum Tatvorwurf!
Niemand muss sich in einem Rechtsstaat selbst belasten. Gerade in überraschenden Situationen sollten keine unbedachten Äußerungen z.B. gegenüber der Polizei getätigt werden, diese können vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Wenn Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, wird dies jedoch niemals gegen Sie verwendet werden können.
Sie haben das Recht in jeder Phase des Verfahrens einen Verteidiger hinzuzuziehen. Je früher, desto besser!
Ein Verteidiger kann durch die Einsicht in die Ermittlungsakte überhaupt erst beurteilen, ob die erhobenen Vorwürfe plausibel sind oder nicht. Eine sinnvolle Verteidigungsstrategie kann erst nach Akteneinsicht erfolgen.
- Allgemeines Strafrecht und Strafprozessrecht
- Eigentumsdelikte (z.B. Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Sachbeschädigung)
- Körperverletzungsdelikte
- Vermögensdelikte (z.B. Betrug, Untreue, Erschleichen von Leistungen)
- Verkehrsstrafrecht (z.B. Trunkenheitsfahrten, Entzug der Fahrerlaubnis)
- Ordnungswidrigkeitenrecht (insbes. Verkehrsordnungswidrigkeiten, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahrverbot, Bußgeldverfahren)