Ausstehende Forderungen anwaltlich geltend machen

Wenn der Vertragspartner seine Rechnung nicht gezahlt hat und die Forderung dennoch durchgesetzt werden soll, empfiehlt es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Und das Gute daran ist, dass der Schuldner unter Umständen auch die Anwaltskosten zahlen muss.

Dies ist dann der Fall, wenn der Schuldner wegen einer offenen Rechnung im Verzug ist. Dann muss dieser Ihnen auch die Kosten erstatten, welche Ihnen für den Einzug der Forderung entstandenen sind. Gegebenenfalls muss der Schuldner jedoch vorher durch eine entsprechende Mahnung der unbezahlten Rechnung in Zahlungsverzug gesetzt werden.

Falls nach der Mahnung der Schuldner immer noch nicht zahlungsbereit ist, ist ein Gang zum Anwalt oft unvermeidbar. Ich werde dann in Absprache mit Ihnen und unter Abwägung und Prüfung des Anspruchs (Risiken können rechtlich und tatsächlich durchaus bestehen), den Gegner auffordern, Ihnen die gesamten Kosten (einschließlich der Rechtsanwaltskosten) zu erstatten.

Ziel sollte es jedoch immer sein, dass es nicht zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. Ein anwaltliches Schreiben macht in den meisten Fällen schon einen solchen Eindruck, dass in eine Zahlung (möglicherweise auch in Raten) vom Schuldner eingewilligt wird.

Falls der Schuldner sich dann weiterhin weigert zu zahlen, kann entweder ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden oder eine Klage vor Gericht eingereicht werden. Welcher Weg der richtige ist, ist einzelfallabhängig und die Vor- und Nachteile werde ich Ihnen in einem Gespräch erläutern.

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