Nachdem Sie mit mir telefonisch oder per Email einen Termin vereinbart haben, steht das erste persönliche Gespräch an. Dieses kann sowohl in meinem Büro, per Telefon als auch per Videokonferenz geführt werden.
Im Grundsatz gilt: Ein Anwalt kann immer nur so gut sein wie die Informationen, die er von seinem Mandanten oder seiner Mandantin erhält.
- Sachverhalt schildern:
Am besten beschreiben Sie schon vor dem Gesprächstermin kurz und doch umfassend den Sachverhalt. Schildern Sie dabei alle Daten und Fakten, welche wichtig sein könnten. Wichtig ist, dass Sie dabei ehrlich sind und alles, auch die vermeintlich negativen Dinge beschreiben. Nur so kann umfassend eine Einschätzung gegeben werden und „böse Überraschungen“ werden minimiert.
Beispielsweise könnten folgende Fragen in Betracht kommen:
Was ist passiert? Wann ist dies passiert? Wie war die zeitliche Abfolge? Kam es zu einem Schriftverkehr? Wie war der Schriftverkehr? Wurde ein Vertrag abgeschlossen? Gab es Zeugen?
- Dokumente und Schriftverkehr sammeln und ausdrucken:
Vielfach kommt es nicht darauf an, ob man „Recht hat, sondern ob man sein Recht auch bekommt“. So abgedroschen sich der Spruch auch anhört, so wahr ist er auch. Neben dem Entscheidungsspielraum des Richters ist maßgeblich, ob man seinen Anspruch auch durchsetzen kann. Dies geht nur dann, wenn man den Richter davon überzeugen kann, dass der Anspruch auch besteht. Das wiederum geht bei streitigem Sachverhalt nur durch Beweise.
Als Beweismittel kommen Ihre Dokumente, der Schriftverkehr, Zeugen, Briefumschläge, Screenshots etc. in Betracht. Eine Auswertung dieser Unterlagen kann für den Erfolg oder Misserfolg ausschlaggebend sein.
- Ziel:
Machen Sie sich bereits vorher bewusst, was Ihnen wichtig ist. Was erwarten Sie von der anwaltlichen Vertretung. Was sollte bestenfalls erreicht werden. Geht es Ihnen darum, möglichst schnell zu einer Einigung zu kommen? Oder darum, Ihren Gegner vor Gericht zu bringen?
- Persönliche Kontakt-, Daten:
Zumindest sind Ihre persönlichen Kontaktdaten notwendig (Name, Anschrift, Telefonnummer, Email- Adresse, Kontonummer). Am besten bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit.
Aber auch die Daten anderer Personen sind wichtig. Haben Sie die Kontaktdaten des Gegners? Gibt es andere Personen, die etwas zu dem Sachverhalt sagen können? Ist bekannt, wo diese Personen wohnen?
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie Ihre Mitgliedsnummer und den Namen der Versicherung ebenfalls mitbringen.
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